Amtsgericht Essen, 2015-01-15, 12 C 9/14

12 C 9/14Gericht erster Instanz15.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 12 C 9/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-15

Aktenzeichen: 12 C 9/14

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0115.12C9.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit i.H.v.110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v.110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf bis zu 4000 EUR festgesetzt.

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