165 IK 218/14•Amtsgericht Essen, 2015-02-23, 165 IK 218/14
Amtsgericht Essen, 2015-02-23, 165 IK 218/14
165 IK 218/14Gericht erster Instanz23.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 165 IK 218/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-23
Aktenzeichen: 165 IK 218/14
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0223.165IK218.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 165 IK
Tenor
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 02.10.2014 eröffnet.
Von der Durchführung der Wohlverhaltenszeit wird abgesehen.
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