Amtsgericht Essen, 2015-02-23, 165 IK 218/14

165 IK 218/14Gericht erster Instanz23.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 165 IK 218/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-23

Aktenzeichen: 165 IK 218/14

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0223.165IK218.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 165 IK

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 02.10.2014 eröffnet.

Von der Durchführung der Wohlverhaltenszeit wird abgesehen.

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