29 C 213/14•Amtsgericht Essen, 2015-07-06, 29 C 213/14
Amtsgericht Essen, 2015-07-06, 29 C 213/14
29 C 213/14Gericht erster Instanz06.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 29 C 213/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-06
Aktenzeichen: 29 C 213/14
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0706.29C213.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.