Amtsgericht Essen, 2015-07-06, 29 C 213/14

29 C 213/14Gericht erster Instanz06.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 29 C 213/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-06

Aktenzeichen: 29 C 213/14

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0706.29C213.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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