29 C 197/15•Amtsgericht Essen, 2015-07-27, 29 C 197/15
Amtsgericht Essen, 2015-07-27, 29 C 197/15
29 C 197/15Gericht erster Instanz27.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 29 C 197/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-27
Aktenzeichen: 29 C 197/15
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0727.29C197.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 197 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages Höhe leisten.
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