Amtsgericht Essen, 2015-07-27, 29 C 197/15

29 C 197/15Gericht erster Instanz27.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 29 C 197/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-27

Aktenzeichen: 29 C 197/15

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0727.29C197.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 197 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages Höhe leisten.

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