163 IN 14/15•Amtsgericht Essen, 2015-09-01, 163 IN 14/15
Amtsgericht Essen, 2015-09-01, 163 IN 14/15
163 IN 14/15Gericht erster Instanz01.09.2015
Regest
Die drohende Schließung einer Apotheke gemäß § 5 ApoG führt im Rahmen der gerichtlichen Ermessensentscheidung nicht zu einer Anordnung der Eigenverwaltung, wenn schwerwiegende Umstände bekannt geworden sind, die eine zukünftige Benachteiligung der Gläubiger erwarten lassen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 163 IN 14/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-01
Aktenzeichen: 163 IN 14/15
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0901.163IN14.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 163 IN
Normen: InsO § 270a; ApoG § 5; StGB § 266a
Leitsätze
Die drohende Schließung einer Apotheke gemäß § 5 ApoG führt im Rahmen der gerichtlichen Ermessensentscheidung nicht zu einer Anordnung der Eigenverwaltung, wenn schwerwiegende Umstände bekannt geworden sind, die eine zukünftige Benachteiligung der Gläubiger erwarten lassen.
Tenor
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2015, um 10:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.02.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt B.
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