20 C 322/15•Amtsgericht Essen, 2016-02-26, 20 C 322/15
Amtsgericht Essen, 2016-02-26, 20 C 322/15
20 C 322/15Gericht erster Instanz26.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 20 C 322/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-26
Aktenzeichen: 20 C 322/15
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2016:0226.20C322.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20 C
Tenor
I.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 519,11 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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