Amtsgericht Essen, 2017-01-25, 106 F 103/16

106 F 103/16Gericht erster Instanz25.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 106 F 103/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-25

Aktenzeichen: 106 F 103/16

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0125.106F103.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 106 F

Tenor

Die Vereinbarung der Beteiligten wird gerichtlich gebilligt.

Ihnen wird aufgegeben, die genannten Pflichten zuverlässig zu erfüllen sowie alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zu dem jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt, § 1684 Abs. 2 BGB.

Beide Elternteile werden darauf hingewiesen, dass die Kinder verschiedene Entwicklungsphasen (u. a. Trotzphasen) durchlaufen, Grenzen testen und versuchen, Eltern gegeneinander auszuspielen, weshalb Äußerungen der Kinder vorsichtig zu werten sind.

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den Beteiligten Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Die Gerichtskosten tragen die Eltern je zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Verfahrenswert beträgt 3.000 Euro.

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