Amtsgericht Essen, 2017-04-03, 196 C 288/16

196 C 288/16Gericht erster Instanz03.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 196 C 288/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-03

Aktenzeichen: 196 C 288/16

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0403.196C288.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 196 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das von ihnen an der Außenfassade der Giebelwand der Wohnungseigentümergemeinschaft O Essen angebrachte Klimagerät zu entfernen und die Giebelwand fachgerecht wieder herzustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer, welche diese jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.200,00 € vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Verfahren wird einheitlich auf 2.000,00 € festgesetzt.

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