29 C 11/17•Amtsgericht Essen, 2017-08-18, 29 C 11/17
Amtsgericht Essen, 2017-08-18, 29 C 11/17
29 C 11/17Gericht erster Instanz18.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 29 C 11/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-18
Aktenzeichen: 29 C 11/17
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0818.29C11.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 552,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.02.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 147,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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