Amtsgericht Essen, 2017-08-18, 29 C 11/17

29 C 11/17Gericht erster Instanz18.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 29 C 11/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-18

Aktenzeichen: 29 C 11/17

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0818.29C11.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29 C

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 552,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.02.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 147,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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