Amtsgericht Essen, 2017-09-01, 106 F 330/16

106 F 330/16Gericht erster Instanz01.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 106 F 330/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-01

Aktenzeichen: 106 F 330/16

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0901.106F330.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 106 F

Tenor

Der Antrag des Vaters auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts vom 15.11.2016 für das Kind M, geb. ..****, wird zurückgewiesen.

Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.