17 C 150/17•Amtsgericht Essen, 2017-12-06, 17 C 150/17
Amtsgericht Essen, 2017-12-06, 17 C 150/17
17 C 150/17Gericht erster Instanz06.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 17 C 150/17 — Teil-Versäumnis- und Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-06
Aktenzeichen: 17 C 150/17
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:1206.17C150.17.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil
Spruchkörper: 17 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 925,10 EUR (in Worten: neunhundertfünfundzwanzig Euro und zehn Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 14,6 % der Beklagte 85,4 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund dieses Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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