19 C 409/17•Amtsgericht Essen, 2018-02-06, 19 C 409/17
Amtsgericht Essen, 2018-02-06, 19 C 409/17
19 C 409/17Gericht erster Instanz06.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 19 C 409/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-06
Aktenzeichen: 19 C 409/17
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2018:0206.19C409.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19 C
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.156,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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