Amtsgericht Essen, 2018-08-03, 20 C 114/18

20 C 114/18Gericht erster Instanz03.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 20 C 114/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-03

Aktenzeichen: 20 C 114/18

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2018:0803.20C114.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20 C

Normen: BGB § 242

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger Ansprüche in Höhe von 690,55 Euro nicht zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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