15 C 125/19•Amtsgericht Essen, 2019-08-07, 15 C 125/19
Amtsgericht Essen, 2019-08-07, 15 C 125/19
15 C 125/19Gericht erster Instanz07.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 15 C 125/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-07
Aktenzeichen: 15 C 125/19
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2019:0807.15C125.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 107,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 20,49 EUR seit dem 24.01.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Berufung wird zugelassen.
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