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42 OWi 21/20•Amtsgericht Essen, 2020-05-28, 42 OWi 21/20
42 OWi 21/20Gericht erster Instanz28.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 42 OWi 21/20
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0528.42OWI21.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 42 OWi
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 680,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von drei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 49 StVO, 69a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
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