Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
106 F 83/21•Amtsgericht Essen, 2021-05-07, 106 F 83/21
106 F 83/21Gericht erster Instanz07.05.2021
Behörden bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nicht Dritter im Sinne von § 1666 Abs. 4 BGB. Die Familiengerichte sind nicht dazu zuständig, die durch die Bundes- und Landesregierung getroffenen Maßnahmen zur Abwendung der Coronapandemie zu überprüfen, sondern die Verwaltungsgerichte. Bei der Wertfestsetzung ist die Vielzahl der betroffenen Sorgerechtsverhältnisse zu berücksichtigen.
Entscheidungsdatum: 2021-05-07
Aktenzeichen: 106 F 83/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2021:0507.106F83.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 106 F
Normen: BGB § 1666 Abs. 1 u. 4; CoronaSchVO, VwGO § 40,; FamFG § 81, FamGKG § 45
Behörden bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nicht Dritter im Sinne von § 1666 Abs. 4 BGB.
Die Familiengerichte sind nicht dazu zuständig, die durch die Bundes- und Landesregierung getroffenen Maßnahmen zur Abwendung der Coronapandemie zu überprüfen, sondern die Verwaltungsgerichte.
Bei der Wertfestsetzung ist die Vielzahl der betroffenen Sorgerechtsverhältnisse zu berücksichtigen.
Der Antrag vom 20.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Eltern des Antragstellers zu gleichen Teilen auferlegt.
Der Verfahrenswert wird für den Antrag im vorliegenden Hauptsacheverfahren hinsichtlich des Antragstellers selbst auf 4.000 € und für den Antrag hinsichtlich aller weiteren Schulkinder auf 30.000 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.