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196 C 123/21•Amtsgericht Essen, 2022-02-17, 196 C 123/21
196 C 123/21Gericht erster Instanz17.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-17
Aktenzeichen: 196 C 123/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0217.196C123.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 196 C
Der in der Eigentümerversammlung vom 20.08.2021 der Wohnungseigentümergemeinschaft N-straße, Essen, unter TOP 2 gefasste Beschluss betreffend die Sanierung der defekten Heizungsanlage wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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