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50 Ls-7 Js 691/23-63/23•Amtsgericht Essen, 2024-03-12, 50 Ls-7 Js 691/23-63/23
50 Ls-7 Js 691/23-63/23Gericht erster Instanz12.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 50 Ls-7 Js 691/23-63/23
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:0312.50LS7JS691.23.63.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Angeklagte wird wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren kostenpflichtig verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 252, 249 Abs.1, Abs. 2, 223 Abs. 1, 230, 224 Abs. 1 Nr. 2, 52, 53, 56, 21 StGB.
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