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196 C 10/24•Amtsgericht Essen, 2024-06-19, 196 C 10/24
196 C 10/24Gericht erster Instanz19.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 196 C 10/24
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:0619.196C10.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Beschluss der Eigentümerversammlung der Beklagten vom 7.12.2023 zu TOP 6.2 wird für ungültig erklärt.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Beschluss der Eigentümerversammlung der Beklagten vom 7.12.2023 zu TOP 12.Ziff.1 bis 3 nichtig ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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