6 C 946/87•Amtsgericht Essen-Borbeck, 1988-04-15, 6 C 946/87
Amtsgericht Essen-Borbeck, 1988-04-15, 6 C 946/87
6 C 946/87Gericht erster Instanz15.04.1988
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 6 C 946/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-04-15
Aktenzeichen: 6 C 946/87
ECLI: ECLI:DE:AGE2:1988:0415.6C946.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsrichter
Normen: § 325 BGB
Tenor
hat das Amtsgericht Essen-Borbeck
auf die mündliche Verhandlung vom 25.03.1988 durch die Richterin am Amtsgericht T. für Recht erkannt: .
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtberechtigte 490,-- DM nebst 7 S Zinsen seit dem 01.12.1987 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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