Amtsgericht Essen-Borbeck, 2002-10-08, 6 C 353/00

6 C 353/00Gericht erster Instanz08.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 6 C 353/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-08

Aktenzeichen: 6 C 353/00

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2002:1008.6C353.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 6

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 839,12 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 05.05.2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 3/5, der Kläger 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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