6 C 353/00•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2002-10-08, 6 C 353/00
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2002-10-08, 6 C 353/00
6 C 353/00Gericht erster Instanz08.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 6 C 353/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-08
Aktenzeichen: 6 C 353/00
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2002:1008.6C353.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 6
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 839,12 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 05.05.2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 3/5, der Kläger 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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