Amtsgericht Essen-Borbeck, 2010-10-15, 12 F 74/10

12 F 74/10Gericht erster Instanz15.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 12 F 74/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-15

Aktenzeichen: 12 F 74/10

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2010:1015.12F74.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 12 Familiengericht

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin ab März 2010 einen monatlich im Voraus zu entrichtenden nachehelichen Unterhalt in Höhe von 441,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Der Unterhaltsanspruch wird bis zum 31.12.2016 befristet.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert beträgt 5520,00 €.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

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