12 F 74/10•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2010-10-15, 12 F 74/10
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2010-10-15, 12 F 74/10
12 F 74/10Gericht erster Instanz15.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 12 F 74/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-15
Aktenzeichen: 12 F 74/10
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2010:1015.12F74.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 12 Familiengericht
Tenor
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin ab März 2010 einen monatlich im Voraus zu entrichtenden nachehelichen Unterhalt in Höhe von 441,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Der Unterhaltsanspruch wird bis zum 31.12.2016 befristet.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert beträgt 5520,00 €.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
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