21 F 33/15•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2015-06-17, 21 F 33/15
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2015-06-17, 21 F 33/15
21 F 33/15Gericht erster Instanz17.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 21 F 33/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: 21 F 33/15
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2015:0617.21F33.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge und das Recht Hilfe zur Erziehung zu beantragen für das Kind U., geb. am 00.00.00 wird auf den Vater übertragen.
Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt (§ 45 FamGKG).
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