Amtsgericht Essen-Borbeck, 2015-06-17, 21 F 33/15

21 F 33/15Gericht erster Instanz17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 21 F 33/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 21 F 33/15

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2015:0617.21F33.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge und das Recht Hilfe zur Erziehung zu beantragen für das Kind U., geb. am 00.00.00 wird auf den Vater übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt (§ 45 FamGKG).

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