Amtsgericht Essen-Borbeck, 2017-09-18, 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17

3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17Gericht erster Instanz18.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-18

Aktenzeichen: 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2017:0918.3DS70JS654.16.252.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Angeklagten sind der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Der Angeklagte aa wird zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Die Angeklagte bb wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Der Angeklagte cc wird zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: § 323 c StGB

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