3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2017-09-18, 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2017-09-18, 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17
3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17Gericht erster Instanz18.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-18
Aktenzeichen: 3 Ds - 70 Js 654/16 - 252/17
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2017:0918.3DS70JS654.16.252.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Angeklagten sind der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Der Angeklagte aa wird zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Die Angeklagte bb wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.
Der Angeklagte cc wird zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 323 c StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.