Amtsgericht Essen-Borbeck, 2019-03-14, 24 C 33/18

24 C 33/18Gericht erster Instanz14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 24 C 33/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 24 C 33/18

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2019:0314.24C33.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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