14 C 26/18•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2019-08-22, 14 C 26/18
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2019-08-22, 14 C 26/18
14 C 26/18Gericht erster Instanz22.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 14 C 26/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-22
Aktenzeichen: 14 C 26/18
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2019:0822.14C26.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 396,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 69 % und die Beklagte zu 31 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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