11 F 63/19•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2019-11-06, 11 F 63/19
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2019-11-06, 11 F 63/19
11 F 63/19Gericht erster Instanz06.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 11 F 63/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-06
Aktenzeichen: 11 F 63/19
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2019:1106.11F63.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
Tenor
wird der Antrag der Kindesmutter vom 15.04.2019 auf Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters zur Namensänderung bzgl. des minderjährigen Kindes E. X. gem. §1618 Satz4 BGB zurückgewiesen.
Der Kindesmutter wird für das Verfahren gem. §1618 Satz4 BGB Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Kindesmutter.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.