18 Cs -85 Js 755/11-390/11•Amtsgericht Essen-Steele, 2012-02-28, 18 Cs -85 Js 755/11-390/11
Amtsgericht Essen-Steele, 2012-02-28, 18 Cs -85 Js 755/11-390/11
18 Cs -85 Js 755/11-390/11Gericht erster Instanz28.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Steele — 18 Cs -85 Js 755/11-390/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 18 Cs -85 Js 755/11-390/11
ECLI: ECLI:DE:AGE3:2012:0228.18CS85JS755.11.39.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung
Tenor
Der Angeklagte hat sich durch 2 selbstständige Handlungen des Diebstahls und des Computerbetruges schuldig gemacht.
Der Angeklagte wird im Übrigen freigesprochen.
Der Angeklagte wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 10,00 Euro (insgesamt 300,00 Euro) verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 242 I, 263a I, II, 263 IV, 248a StGB
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