Amtsgericht Essen-Steele, 2012-02-28, 18 Cs -85 Js 755/11-390/11

18 Cs -85 Js 755/11-390/11Gericht erster Instanz28.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Steele — 18 Cs -85 Js 755/11-390/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: 18 Cs -85 Js 755/11-390/11

ECLI: ECLI:DE:AGE3:2012:0228.18CS85JS755.11.39.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafabteilung

Tenor

Der Angeklagte hat sich durch 2 selbstständige Handlungen des Diebstahls und des Computerbetruges schuldig gemacht.

Der Angeklagte wird im Übrigen freigesprochen.

Der Angeklagte wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 10,00 Euro (insgesamt 300,00 Euro) verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 I, 263a I, II, 263 IV, 248a StGB

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