13 F 150/17•Amtsgericht Essen-Steele, 2017-08-30, 13 F 150/17
Amtsgericht Essen-Steele, 2017-08-30, 13 F 150/17
13 F 150/17Gericht erster Instanz30.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Steele — 13 F 150/17 — Versäumnisbeschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-30
Aktenzeichen: 13 F 150/17
ECLI: ECLI:DE:AGE3:2017:0830.13F150.17.00
Dokumenttyp: Versäumnisbeschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1610 BGB
Tenor
Der Antragsgegner ist verpflichtet, zu Händen der Antragstellerin für das gemeinsame Kind ….., geboren am … ab August 2017 einen monatlich im Voraus zu zahlenden Kindesunterhalt i.H.v. 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind zu zahlen, derzeitiger Zahlbetrag 246 €.
Rückständiger Unterhalt ist in Höhe eines etwaigen Anspruchsübergangs an das Jobcenter … zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 2.952,00 EUR festgesetzt.
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