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14 F 219/22•Amtsgericht Essen-Steele, 2022-10-31, 14 F 219/22
14 F 219/22Gericht erster Instanz31.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-31
Aktenzeichen: 14 F 219/22
ECLI: ECLI:DE:AGE3:2022:1031.14F219.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1671
Die elterliche Sorge für das Kind……………….., geb. am 00.00.2017 wird einstweilen der Mutter übertragen.
Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten.
Die Entscheidung ist sofort wirksam, ohne dass es einer vorherigen Zustellung an den Antragsgegner bedarf, § 53 Abs. 2 FamFG.
Verfahrenswert: 2.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).
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