60 OWI 54/15•Amtsgericht Schwelm, 2016-04-04, 60 OWI 54/15
Amtsgericht Schwelm, 2016-04-04, 60 OWI 54/15
60 OWI 54/15Gericht erster Instanz04.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schwelm — 60 OWI 54/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-04
Aktenzeichen: 60 OWI 54/15
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2016:0404.60OWI54.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung
Tenor
Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 320,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 41 Zeichen 274, 49 StVO; 24, 25 Abs. 1, Abs. 2 StVG; 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV .
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