Amtsgericht Schwelm, 2017-08-11, 29 C 37/16

29 C 37/16Gericht erster Instanz11.08.2017

Regest

Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, die (nur) mittelbar das Grundverhältnis der Miteigentümer betreffen, sind ebenfalls unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwelm — 29 C 37/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-11

Aktenzeichen: 29 C 37/16

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2017:0811.29C37.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: § 33 WEG

Leitsätze

Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, die (nur) mittelbar das Grundverhältnis der Miteigentümer betreffen, sind ebenfalls unwirksam.

Tenor

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 08.12.2016 zu TOP 1.1. und 1.2. werden für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern und den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils anderen Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils anderen Parteien vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.