7 C 147/05•Amtsgericht Hattingen, 2005-11-25, 7 C 147/05
Amtsgericht Hattingen, 2005-11-25, 7 C 147/05
7 C 147/05Gericht erster Instanz25.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hattingen — 7 C 147/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-25
Aktenzeichen: 7 C 147/05
ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2005:1125.7C147.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: 143, 130, 129 InsO, 819 BGB
Tenor
hat das Amtsgericht Hattingen/Ruhr
durch den Richter am Amtsgericht G.
im schriftlichen Verfahren am 25. November 2005
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1097 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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