Amtsgericht Hattingen, 2012-01-20, 15 C 276/11

15 C 276/11Gericht erster Instanz20.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hattingen — 15 C 276/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-20

Aktenzeichen: 15 C 276/11

ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2012:0120.15C276.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilabteilung

Normen: §§ 7, 17, 18 StVG, 115 VVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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