Amtsgericht Hattingen, 2012-02-22, 24 Cs 237/11

24 Cs 237/11Gericht erster Instanz22.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hattingen — 24 Cs 237/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-22

Aktenzeichen: 24 Cs 237/11

ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2012:0222.24CS237.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafabteilung 24

Normen: StGB § 185

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung und übler Nachrede zu einer Geldstrafe von

60 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Soweit er freigesprochen wurde, trägt die Landeskasse seine notwendigen

Auslagen und die Verfahrenskosten.

§§ 185, 183, 53 StGB

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