24 Cs 237/11•Amtsgericht Hattingen, 2012-02-22, 24 Cs 237/11
Amtsgericht Hattingen, 2012-02-22, 24 Cs 237/11
24 Cs 237/11Gericht erster Instanz22.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hattingen — 24 Cs 237/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-22
Aktenzeichen: 24 Cs 237/11
ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2012:0222.24CS237.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung 24
Normen: StGB § 185
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung und übler Nachrede zu einer Geldstrafe von
60 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Soweit er freigesprochen wurde, trägt die Landeskasse seine notwendigen
Auslagen und die Verfahrenskosten.
§§ 185, 183, 53 StGB
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