Amtsgericht Hattingen, 2016-06-10, 11 C 228/15

11 C 228/15Gericht erster Instanz10.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hattingen — 11 C 228/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-10

Aktenzeichen: 11 C 228/15

ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2016:0610.11C228.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 11

Normen: § 249 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 664,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2015 nebst außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,90 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 45% zu und die Beklagte 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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