Amtsgericht Wetter, 2005-08-29, 8 C 132/05

8 C 132/05Gericht erster Instanz29.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wetter — 8 C 132/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-29

Aktenzeichen: 8 C 132/05

ECLI: ECLI:DE:AGEN3:2005:0829.8C132.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familienabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 2.000 EUR festgesetzt.

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