8 C 194/07•Amtsgericht Wetter, 2010-03-22, 8 C 194/07
Amtsgericht Wetter, 2010-03-22, 8 C 194/07
8 C 194/07Gericht erster Instanz22.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wetter — 8 C 194/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-22
Aktenzeichen: 8 C 194/07
ECLI: ECLI:DE:AGEN3:2010:0322.8C194.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.606,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2006 zu zahlen sowie die Klägerin von nicht anrechenbaren Rechtsanwaltskosten gegenüber den Rechtsanwälten F u. Kollegen in Höhe von 126,68 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streitverkündeten hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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