Amtsgericht Wetter, 2010-03-22, 8 C 194/07

8 C 194/07Gericht erster Instanz22.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wetter — 8 C 194/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-22

Aktenzeichen: 8 C 194/07

ECLI: ECLI:DE:AGEN3:2010:0322.8C194.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.606,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2006 zu zahlen sowie die Klägerin von nicht anrechenbaren Rechtsanwaltskosten gegenüber den Rechtsanwälten F u. Kollegen in Höhe von 126,68 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streitverkündeten hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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