6 C 45/87•Amtsgericht Erkelenz, 1987-05-20, 6 C 45/87
Amtsgericht Erkelenz, 1987-05-20, 6 C 45/87
6 C 45/87Gericht erster Instanz20.05.1987
Regest
Fristlose Kündigung wegen PCP-Belastung eines gemieteten Hauses
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 6 C 45/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-05-20
Aktenzeichen: 6 C 45/87
ECLI: ECLI:DE:AGERK:1987:0520.6C45.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: §§ 535, 569 BGB
Leitsätze
Fristlose Kündigung wegen PCP-Belastung eines gemieteten Hauses
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt. an die Beklagten 1.700.-- DM nebst 4 % Zinsen von 850.-- DM seit dem 6. 3. 1986 sowie von weiteren 850.-- DM seit dem 4. 4. 1986 zu zahlen.
Hinsichtlich des weiter geltend gemachten Zinsanspruches wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,-- DM.
Die Sicherheitsleistung kann durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.
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