Amtsgericht Erkelenz, 1987-05-20, 6 C 45/87

6 C 45/87Gericht erster Instanz20.05.1987

Regest

Fristlose Kündigung wegen PCP-Belastung eines gemieteten Hauses

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 6 C 45/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-05-20

Aktenzeichen: 6 C 45/87

ECLI: ECLI:DE:AGERK:1987:0520.6C45.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: §§ 535, 569 BGB

Leitsätze

Fristlose Kündigung wegen PCP-Belastung eines gemieteten Hauses

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt. an die Beklagten 1.700.-- DM nebst 4 % Zinsen von 850.-- DM seit dem 6. 3. 1986 sowie von weiteren 850.-- DM seit dem 4. 4. 1986 zu zahlen.

Hinsichtlich des weiter geltend gemachten Zinsanspruches wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,-- DM.

Die Sicherheitsleistung kann durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

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