8 C 243/98•Amtsgericht Erkelenz, 1998-07-27, 8 C 243/98
Amtsgericht Erkelenz, 1998-07-27, 8 C 243/98
8 C 243/98Gericht erster Instanz27.07.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 8 C 243/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-27
Aktenzeichen: 8 C 243/98
ECLI: ECLI:DE:AGERK:1998:0727.8C243.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: § 536 BGB
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 264,00 DM zuzüglich 4% Zinsen seit dem 03.04.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Abfassung eines Tatbestandes wird nach § 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.
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