15 C 21/05•Amtsgericht Erkelenz, 2005-07-01, 15 C 21/05
Amtsgericht Erkelenz, 2005-07-01, 15 C 21/05
15 C 21/05Gericht erster Instanz01.07.2005
Regest
Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in Richtung der von dem Bremsenden befahrenen Fahrbahn schleudert.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 15 C 21/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-01
Aktenzeichen: 15 C 21/05
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2005:0701.15C21.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 Abs. 1 StVG, § 3 PflVG
Leitsätze
Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in Richtung der von dem Bremsenden befahrenen Fahrbahn schleudert.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, eine Zwangsvollstreckung durch die Gegensei-te durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gläubiger Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
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