Amtsgericht Erkelenz, 2005-07-01, 15 C 21/05

15 C 21/05Gericht erster Instanz01.07.2005

Regest

Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in Richtung der von dem Bremsenden befahrenen Fahrbahn schleudert.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 15 C 21/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-01

Aktenzeichen: 15 C 21/05

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2005:0701.15C21.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 Abs. 1 StVG, § 3 PflVG

Leitsätze

Eine Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in Richtung der von dem Bremsenden befahrenen Fahrbahn schleudert.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, eine Zwangsvollstreckung durch die Gegensei-te durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gläubiger Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

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