14 C 35/13•Amtsgericht Erkelenz, 2015-09-18, 14 C 35/13
Amtsgericht Erkelenz, 2015-09-18, 14 C 35/13
14 C 35/13Gericht erster Instanz18.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 14 C 35/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-18
Aktenzeichen: 14 C 35/13
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2015:0918.14C35.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.746,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.348,26 € seit dem 22.08.2012 und aus weiteren 397,82 € seit dem 18.01.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte xxx in Höhe von 316,18 € freizustellen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von weiteren Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte xxx in Höhe weiterer 39,27 € freizustellen.
Im Übrigen werden die Klage und die Wider Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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