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8 C 19/22•Amtsgericht Erkelenz, 2023-03-02, 8 C 19/22
8 C 19/22Gericht erster Instanz02.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-02
Aktenzeichen: 8 C 19/22
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2023:0302.8C19.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.387,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25.11.2019 sowie 6,00 EUR außergerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 367,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 11.06.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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