Amtsgericht Euskirchen, 2001-01-18, 18 F 8/01

18 F 8/01Gericht erster Instanz18.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 18 F 8/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-18

Aktenzeichen: 18 F 8/01

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2001:0118.18F8.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 18

Tenor

wird der Antragsgegnerin mit Wirkung ab Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Rechtsanwalt T. beigeordnet.

Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei werden folgende Zahlungen festgesetzt:

Monatliche Raten in Höhe von 90,00 DM ab 01.02.2001.

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