18 F 8/01•Amtsgericht Euskirchen, 2001-01-18, 18 F 8/01
Amtsgericht Euskirchen, 2001-01-18, 18 F 8/01
18 F 8/01Gericht erster Instanz18.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 18 F 8/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-18
Aktenzeichen: 18 F 8/01
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2001:0118.18F8.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 18
Tenor
wird der Antragsgegnerin mit Wirkung ab Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Rechtsanwalt T. beigeordnet.
Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei werden folgende Zahlungen festgesetzt:
Monatliche Raten in Höhe von 90,00 DM ab 01.02.2001.
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