17 C 74/02•Amtsgericht Euskirchen, 2002-12-17, 17 C 74/02
Amtsgericht Euskirchen, 2002-12-17, 17 C 74/02
17 C 74/02Gericht erster Instanz17.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 74/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: 17 C 74/02
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2002:1217.17C74.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 17
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200 EUR, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.
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