4 C 631/04•Amtsgericht Euskirchen, 2005-01-06, 4 C 631/04
Amtsgericht Euskirchen, 2005-01-06, 4 C 631/04
4 C 631/04Gericht erster Instanz06.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 4 C 631/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-06
Aktenzeichen: 4 C 631/04
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2005:0106.4C631.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1317,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 49% und die Beklagten zu 51 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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