Amtsgericht Euskirchen, 2005-05-31, 4 C 282/04

4 C 282/04Gericht erster Instanz31.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 4 C 282/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-31

Aktenzeichen: 4 C 282/04

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2005:0531.4C282.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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