Amtsgericht Euskirchen, 2005-08-05, 17 C 260/05

17 C 260/05Gericht erster Instanz05.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 260/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-05

Aktenzeichen: 17 C 260/05

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2005:0805.17C260.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.