13 C 217/05•Amtsgericht Euskirchen, 2005-10-19, 13 C 217/05
Amtsgericht Euskirchen, 2005-10-19, 13 C 217/05
13 C 217/05Gericht erster Instanz19.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 13 C 217/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 13 C 217/05
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2005:1019.13C217.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 13 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.
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