Amtsgericht Euskirchen, 2005-10-19, 13 C 217/05

13 C 217/05Gericht erster Instanz19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 13 C 217/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 13 C 217/05

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2005:1019.13C217.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 13 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

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