17 C 275/09•Amtsgericht Euskirchen, 2009-09-01, 17 C 275/09
Amtsgericht Euskirchen, 2009-09-01, 17 C 275/09
17 C 275/09Gericht erster Instanz01.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 275/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: 17 C 275/09
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2009:0901.17C275.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.630,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2009 aus 1.043,45 € und seit dem 23.06.2009 aus
586,30 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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